Genehmigungen für 220.000 Kubikmeter Grundwasser
VON KARL-FRIEDRICH KASSEL
Wasserrechtliche Erlaubnisse: Verwaltung antwortet auf Anfrage der CDU-Fraktion im Kreistag zur Beregnung
Hitzacker. Die Kreisverwaltung Lüchow-Dannenberg hat in den vergangenen sechs Monaten Genehmigungen zum Abpumpen von jährlich rund 220.000 Kubikmetern Grundwasser neu erteilt. Davon entfallen 200.000 Kubikmeter auf die Beregnung von Feldern. Andere Empfänger der sogenannten wasserrechtlichen Erlaubnisse waren unter anderem ein Gartenbaubetrieb, ein Tennisverein oder das Freibad in Bergen.

Bild: Die Beregnung von Feldern ist im Landkreis der Hauptgrund für die Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse.
Archivaufn.: O. Schöllhorn
Die Infos stammen aus einer Antwort der Kreisverwaltung auf eine Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion. Die größte Einzelmenge entfiel auf eine Feldberegnung von 128 Hektar. Dafür wurden mehr als 83.000 Kubikmeter genehmigt. Die kleinste Menge bekam der Tennisverein mit 900 Kubikmetern. Die Kreisverwaltung unterscheidet bei den Antragstellern zwischen Einzelberegnern und Verbänden. Die Anforderungen an die Beregnungsverbände seien höher als bei den Einzelberegnern, teilt die Verwaltung der CDU-Fraktion mit. So seien bei Verbandsanträgen immer Gutachten erforderlich.
Im Unterschied zu Einzelberegnern habe es bisher keine ausdrückliche Duldung der Entnahme durch Beregnungsverbände gegeben. Wenn bei den Einzelberegnern die wasserrechtliche Erlaubnis abgelaufen ist und eine neue Erlaubnis vor 2023 beantragt wurde, habe die untere Wasserbehörde eine Duldung ausgesprochen. Diese Duldung beziehe sich jedoch ausschließlich auf erlaubte Brunnen, wird in der Antwort ausdrücklich festgehalten. Damit bezieht sich die Verwaltung auf den im vorletzten Jahr bekannt gewordenen großen Anteil unerlaubter Wasserentnahmen zu Beregnungszwecken.