vom 08.01.2024

Rote Gebiete ausgeweitet

Landesverordnung weist nitratbelastete landwirtschaftliche Flächen auch für Lüchow-Dannenberg aus

Von Karl-Friedrich Kassel

Lüchow. Wenn ein Land in Europa sich nicht an gemeinsam aufgestellte Regeln hält, droht ihm ein Vertragsverletzungsverfahren. Ein solches stand Deutschland bevor, weil es über Jahre die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie verzögert hatte. Inzwischen ist diese Drohung abgewendet. Als eines der letzten Bundesländer hat Niedersachsen noch vor Ablauf des Jahres im Spätherbst seine Verordnung über das Ausbringen von Gülle und Mineraldünger den Vorgaben angepasst.

Bild: Niedersachsen hat den Raum für beschränkte Nitratausbringung für Lüchow-Dannenberg ausgeweitet. Grafik: LEA-Portal, Nds.

Wie für das Land, so bedeutet die Änderung auch für Lüchow-Dannenberg eine Ausweitung der sogenannten roten Gebiete. Das sind Flächen, die als mit Nitrat belastet gelten und auf denen die Ausbringung von Nährstoffen verringert werden soll. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums bleibt der Flächenanteil aus dem im Sommer bekannt gewordenen Entwurf der Anpassung (EJZ berichtete) bestehen.

Demnach wächst in Niedersachsen der Flächenanteil der roten Gebiete von 21 auf 32 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Auch im Landkreis sind deutlich mehr Flächen rot kartiert. Sie betreffen vor allem die gesamte Jeetzellinie westlich der Niederung, dazu Flächen entlang der Elbe und im Süden Lüchows. Rot gilt für einen Grundwasserkörper dann, wenn in ihm ein Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat je Liter (mg/l) überschritten wird und an mindestens einer Messstelle ein Wert von 37,5 mg/l mit steigender Tendenz gemessen wird. Eine landwirtschaftliche Nutzfläche wird dann als rot kartiert, wenn sie zu mindestens 20 Prozent in einem als belastet gemessenen Gebiet liegt.

Kritik wegen Grünlandflächen Einer der Hauptkritikpunkte der Einwender gegen die Neuregelung wie etwa des Bauernverbandes war nach Angaben des Ministeriums die Einbeziehung von Grünlandflächen. Auch der CDU-Landtagsabgeordnete Uwe Dorendorf hatte sich in das Verfahren um die Änderung der Verordnung über die „düngerechtlichen Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat und Phosphat“, so der vollständige Titel, eingebracht. Der ländliche Raum sei besonders von der Ausweitung der roten Gebiete betroffen, hatte er in einer Anfrage an die Landesregierung angemahnt. Außerdem griff er die von Interessenvertretern geäußerten Zweifel an der Zuverlässigkeit des Messnetzes auf und wollte wissen, ob die Dichte der Messstellen ausreicht. Schließlich erfragte er die Kriterien, nach denen die Nitrat-Belastung gemessen wird.

Die Landesregierung gab detailliert Auskunft über diese Kriterien und erinnerte daran, dass die neue Verordnung im Zusammenhang stehe mit dem drohenden Vertragsverletzungsverfahren durch die EU. Das Messstellennetz entspreche den allgemeinen Verwaltungsvorschriften. Dorendorf erhielt eine Liste mit
Messergebnissen. Demnach liegen Dangenstorf mit 146 Milligramm je Liter und Schmarsau mit 132 mg/l mit Abstand an der Spitze der Nitratbelastungen. Die geringsten Werte gab es unter anderem mit 0,0 mg/l in Wibbese, wo der Lüchower Wasserversorger WVW seinen Rohstoff gewinnt. Nullbelastungen gab es auch in Korvin, Grabau, Laasche und Laase. Gering fielen die Nitratwerte unter anderen in Kovahl (15,6 mg/l), Liepe (25 mg/l) und Nemitz (8,85 mg/l) aus.

Reduzierung unter Auflagen Für die landwirtschaftlich genutzten Flächen, die in den roten Gebieten liegen, gilt eine Pflicht zur Reduzierung der Stickstoff-Ausbringung um 20 Prozent. Das ist Teil einer bundeseinheitlichen Regelung. Allerdings gilt sie nur, wenn mehr als 160 Kilogramm Stickstoff je Hektar ausgebracht werden und die Hälfte davon als Mineraldünger. Nach der neuen Verordnung kommen landesspezifische Auflagen wie die jährliche Entnahme von Bodenproben und eine Verkürzung der Frist für die Einarbeitung der Düngung in den Boden hinzu.
 

Bearbeitet am: 08.01.2024/ad


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