Anmerkung der AG-Grundwasser-Redaktion
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die EJZ-Berichte auf unserer Seite.
SO GESEHEN

VON KARL-FRIEDRICH KASSEL
Oft trifft es den Überbringer
Es gibt eine sprichwörtliche Eigenart von Menschen, nicht von allen und nicht
immer, aber immer wieder. Bekommen sie schlechte Nachrichten, dann kreiden sie
das erst einmal dem Überbringer dieser Nachricht an, nicht dem Verursacher des
mitgeteilten Umstandes. Als Zeitung kann man darauf wetten, dass sich die
Empörung über etwas Abträgliches erst einmal gegen die Redaktion richtet, die
dieses Etwas mitgeteilt hat.
Unter Landwirten und beim Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände hat die
Berichterstattung der EJZ über die Feldberegnung der vergangenen Jahre für
solche Empörung gesorgt. Man fühlt sich angegriffen und übergangen. Der
schriftliche Geschäftsbericht des Kreisverbandes wirft der EJZ vor, unwahr und
nicht korrekt berichtet zu haben, außerdem über mangelnde Kenntnisse zu
verfügen. Die Zeitung hätte ihn, den Kreisverband, als Fachbehörde für die
Feldberegnung fragen sollen.
| "Der Wabo-Kreisverband ist nicht die zuständige Behörd." | Dazu ist zu sagen: Niemand in der EJZ hat sich die Informationen über die Beregnung und die Grundwasserverhältnisse im stillen Kämmerlein ausgedacht. |
Sie stammen samt und sonders von den zuständigen Fachbehörden. Anders, als es der Kreisverband sieht, ist nicht er diese Behörde. Es ist vielmehr die Untere Wasserbehörde beim Landkreis. In Sachen Grundwasser sind es noch der NLWKN und das LBEG, zwei Landesbehörden. Der Landkreis hatte über die Verhältnisse in der Feldberegnung der vergangenen Jahre in öffentlichen Sitzungen informiert, darüber, dass es Brunnen ohne Uhren gab und Brunnen ohne Genehmigung. Das galt nicht für alle, nicht einmal für die Mehrheit der Beregner. Aber es waren auch keine Einzelfälle. Selbstverständlich sind solche Äußerungen Gegenstand der Berichterstattung, was denn sonst?
Es kann sein, dass bei dem Versuch, die Fachinformationen in allgemeinverständliche Sprache zu übersetzen, Formulierungen zustande kamen, die bei Fachleuten ein Stirnrunzeln hervorriefen. Dennoch liegen auch diesen Formulierungen die Informationen der zuständigen Behörden zugrunde. Es ist bemerkenswert, dass sich die Kritik des Wabo-Kreisverbandes nicht gegen die Quelle dieser Informationen richtet, sondern ausschließlich gegen die EJZ. Womit die anfangs angesprochene Redewendung, wonach immer der Überbringer einer Nachricht schuld ist, wieder einmal bestätigt wird.