vom 02.03.2024

Anmerkung der AG-Grundwasser-Redaktion

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die EJZ-Berichte auf unserer Seite.

SO GESEHEN

VON KARL-FRIEDRICH KASSEL

Oft trifft es den Überbringer

Es gibt eine sprichwörtliche Eigenart von Menschen, nicht von allen und nicht immer, aber immer wieder. Bekommen sie schlechte Nachrichten, dann kreiden sie das erst einmal dem Überbringer dieser Nachricht an, nicht dem Verursacher des mitgeteilten Umstandes. Als Zeitung kann man darauf wetten, dass sich die Empörung über etwas Abträgliches erst einmal gegen die Redaktion richtet, die dieses Etwas mitgeteilt hat.
Unter Landwirten und beim Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände hat die Berichterstattung der EJZ über die Feldberegnung der vergangenen Jahre für solche Empörung gesorgt. Man fühlt sich angegriffen und übergangen. Der schriftliche Geschäftsbericht des Kreisverbandes wirft der EJZ vor, unwahr und nicht korrekt berichtet zu haben, außerdem über mangelnde Kenntnisse zu verfügen. Die Zeitung hätte ihn, den Kreisverband, als Fachbehörde für die Feldberegnung fragen sollen.

"Der Wabo-Kreisverband ist nicht die zuständige Behörd." Dazu ist zu sagen: Niemand in der EJZ hat sich
die Informationen über die Beregnung und
die Grundwasserverhältnisse im stillen
Kämmerlein ausgedacht.

 Sie stammen samt und sonders von den zuständigen Fachbehörden. Anders, als es der Kreisverband sieht, ist nicht er diese Behörde. Es ist vielmehr die Untere Wasserbehörde beim Landkreis. In Sachen Grundwasser sind es noch der NLWKN und das LBEG, zwei Landesbehörden. Der Landkreis hatte über die Verhältnisse in der Feldberegnung der vergangenen Jahre in öffentlichen Sitzungen informiert, darüber, dass es Brunnen ohne Uhren gab und Brunnen ohne Genehmigung. Das galt nicht für alle, nicht einmal für die Mehrheit der Beregner. Aber es waren auch keine Einzelfälle. Selbstverständlich sind solche Äußerungen Gegenstand der Berichterstattung, was denn sonst?

Es kann sein, dass bei dem Versuch, die Fachinformationen in allgemeinverständliche Sprache zu übersetzen, Formulierungen zustande kamen, die bei Fachleuten ein Stirnrunzeln hervorriefen. Dennoch liegen auch diesen Formulierungen die Informationen der zuständigen Behörden zugrunde. Es ist bemerkenswert, dass sich die Kritik des Wabo-Kreisverbandes nicht gegen die Quelle dieser Informationen richtet, sondern ausschließlich gegen die EJZ. Womit die anfangs angesprochene Redewendung, wonach immer der Überbringer einer Nachricht schuld ist, wieder einmal bestätigt wird.

Bearbeitet am: 02.03.2024/ad


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