vom 22.12.2025

Nicht genug Löschwasser in einigen Orten

VON ROUVEN GROSS

Im Lüchow-Dannenberger Ostkreis sind mehrere Bohrbrunnen trockengefallen. Jetzt muss man dort auch über teurere Lösungen nachdenken

Gartow. Die Suche nach geeigneten Stellen für Löschwasserbrunnen gestaltet sich in Teilen des Lüchow-Dannenberger Ostkreises weiter schwierig. Etwa in Gartow, wo in der Burgstraße bislang vergeblich gebohrt worden war, obwohl man dort bis auf eine Tiefe von 75 Metern hinuntergegangen war. Dort soll nun nach Angaben von Samtgemeindebürgermeister Christian Järnecke (CDU) im nächsten Jahr noch ein Versuch unternommen werden, Wasser zu finden.

Bild: Der überwiegende Teil der Löschbrunnen im Ostkreis ist voll funktionsfähig. Sorgen machen nur vereinzelte, etwa in Pevestorf und bei Prezelle. Foto: R. Groß

Auch die Brunnen in Prezelle-Siedlung hätten sich als nicht mehr leistungsfähig herausgestellt – sie müssen laut Järnecke ebenfalls komplett erneuert werden. Schwierigkeiten gibt es außerdem in Pevestorf: Obwohl man dort bis auf eine Tiefe von 130 Metern gebohrt habe, sei nicht ausreichend Wasser gefunden worden. Dort müsse man nun über den Bau einer Zisterne nachdenken, also eines Wasserspeichers. Eine aufwendige und teure Maßnahme. Oder man suche noch einmal an einer anderen Stelle, so Järnecke. Darüber werde man sich Anfang nächsten Jahres unterhalten.

Neue Brunnen in Meetschow und Nienwalde

Erfolgreich war die Suche nach geeigneten Löschbrunnen-Standorten hingegen in Meetschow. Dort, nahe der Elbe, war man bereits nach 25 Metern auf Wasser gestoßen. Rund 75 Meter tief musste man in Nienwalde bohren, bis man dort Wasser fand. Beide Löschbrunnen sollen im kommenden Jahr offiziell ihrer Bestimmung übergeben werden. Järnecke trat aber erneut dem Eindruck entgegen, im gesamten Ostkreis gebe es ein Löschwasserproblem. Der allergrößte Teil der 94 Löschbrunnen in der Samtgemeinde Gartow sei absolut funktionstüchtig und einsatzbereit. Und er sei optimistisch, dass sich auch für den kleinen Rest Lösungen finden.
 

Bearbeitet am: 22.12.2025/ad


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