LANDESVERORDNUNG UNWIRKSAM, ABER:
Rote Gebiete bleiben
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Landesverordnung zum Grundwasserschutz für unwirksam erklärt. Die darin ermittelten Roten Gebiete bleiben aber vorerst erhalten. »

Verordnung zum Grundwasserschutz gekippt
VON KARL-FRIEDRICH KASSEL
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg – aber: „Rote Gebiete“ bleiben vorerst bestehen
Lüchow-Dannenberg. In einem Urteil von Ende Januar hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eine niedersächsische Verordnung zum Schutze der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat und Phosphat kassiert. Die Regelung sei unwirksam, soweit mit ihr angeblich nitratbelastete Gebiete ausgewiesen wurden, urteilte das Gericht. In Lüchow-Dannenberg wurden durch diese Verordnung weite Flächen des Landkreises als solche gefährdeten „roten“ Gebiete gekennzeichnet. Unmittelbare Auswirkungen hat die Entscheidung aus Lüneburg nach Angaben des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums nicht. Mindestens bis zu einer Entscheidung darüber, ob das Land in Revision geht, bleibe die Verordnung bestehen, erklärt eine Sprecherin.

Bild: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Verordnung zu den sogenannten roten Gebieten kassiert. Archivfoto: R. Groß
Ende 2023 hatte Niedersachsen in letzter Minute die Verordnung erlassen. Am Jahresende lief eine Frist ab, bis zu der Deutschland eine europäische Nitratrichtlinie umsetzen musste. Anderenfalls wären Strafzahlungen fällig gewesen, urteilte bereits 2018 der Europäische Gerichtshof. Die Nitratrichtlinie stammt aus den 1990er-Jahren und wurde von Deutschland von der Regierung Kohl mitverabschiedet.
Für Lüchow-Dannenberg sah die niedersächsische Verordnung das Gebiet der Jeetzelniederung westlich des Flusslaufes zwischen Elbe und Altmark als rotes Gebiet vor, dazu die Dannenberger Marsch, den Lemgow und das Einzugsgebiet der Dumme, wie die EJZ damals berichtete. Die höchsten gemessenen Nitratwerte gab es in Dangenstorf und Schweskau mit weit über 100 Milligramm Nitrat je Liter. Mit seiner Verordnung erfüllte Niedersachsen eine Vorgabe des Bundes. Der hatte mit einer Düngeverordnung (DÜV) die Länder angewiesen, belastete Gebiete auszuweisen.
Gericht: Gebiete fehlerhaft ermittelt
Diese Gebiete seien fehlerhaft ermittelt worden, urteilte das OVG. Die Methode, mit der sie bestimmt würden, hätte in die Düngeverordnung des Bundes gehört und nicht in eine allgemeine Verwaltungsvorschrift. Die speziell in Niedersachsen angewendete Methode stehe im Übrigen nicht im Einklang mit der DÜV. Das OVG hat eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung ausdrücklich zugelassen. Das Urteil betrifft nicht die Vorgaben für den Schutz der Oberflächengewässer.
Der niedersächsische Bauernverband, das Landvolk, sieht sich durch das Urteil
in seiner Kritik an der Verordnung bestätigt. Die Vorschrift enthalte
„gravierende Rechtsfehler“, erklärte der Landvolk-Vizepräsident Hubertus Berges
auf der Internetseite seines Verbandes.
Eine neue Bundesregierung müsse Verbesserungen für Landwirte schaffen, die in
angeblich nitratbelasteten Gebieten wirtschaften. Die Einschränkung der Düngung,
die als Auflage in roten Gebieten gelten sollte, würde zu großen Ertragseinbußen
führen. Beim Landvolk sorgt man sich, dass eine Revision beim
Bundesverwaltungsgericht Jahre dauern könnte.
Verordnung noch in Kraft
Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium äußert dagegen Zweifel an der Rechtsauffassung des OVG. Man wolle die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann über eine Revision entscheiden, erklärt Sprecherin Natascha Manski auf Anfrage. Mindestens bis dahin bleibe die Verordnung in Kraft. Manski verweist darauf, dass Niedersachsen mit der Verordnung eine Verpflichtung aus der Düngeverordnung des Bundes umgesetzt habe.
Für nicht nachvollziehbar hält der Umweltverband BUND die Entscheidung des OVG. Die Gründe würden nicht klar, meint der Sprecher des BUND-Arbeitskreises Landwirtschaft, Tilman Uhlenhaut. Für seine Organisation sei entscheidend, dass die Gewässer und das Grundwasser vor zu vielen Einträgen von Nährstoffen geschützt werden. Ob die eine oder andere Regelung rechtlich nicht haltbar sei, müsse geprüft werden. Wichtig sei jedoch, dass die Nitratrichtlinie umgesetzt und ausreichender Schutz geschaffen werde.