vom 02.07.2026

 

Diese Bekanntmachung des Landkreises vom 02.07.2026
Allgemeinverfügung zur sparsamen Verwendung von Wasser und über
zeitliche Einschränkungen der Verwendung

finden Sie unter Downloads.

Ab 25 Grad:
Beregnen verboten

Lüchow-Dannenberg. Land- und forstwirtschaftliche Flächen, öffentliche und private Grünflächen wie Parkanlagen und Gärten sowie Sportanlagen dürfen ab einer Temperatur von 25 Grad zwischen 12 und 18 Uhr nicht mehr beregnet werden. Das geht aus einer Allgemeinverfügung des Landkreises hervor, die ab heute gilt.

Ab Windgeschwindigkeiten von acht Metern pro Sekunde (entspricht 29 km/h) darf unabhängig von der Temperatur nicht beregnet werden. Private Schwimmbecken mit mehr als 500 Litern Fassungsvermögen dürfen dann nicht befüllt werden. Das gelte für die öffentliche Wasserversorgung und für eigene Brunnen; auch aus Oberflächengewässern dürfe kein Wasser abgepumpt werden. Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises zu finden. Die Verwaltung will die Einhaltung der Regelung überprüfen.

„Die Trockenjahre seit 2018 haben dazu geführt, dass sich die Grundwasserstände im Landkreis Lüchow-Dannenberg bislang nicht signifikant erholen konnten“, fasst Martin Riedel, Fachdienstleiter der Wasserbehörde, die Ausgangslage zusammen. Die Einschränkungen seien notwendig, da bei der Bewässerung mit Beregnungskanonen, Berieselungsanlagen und auch mit Rasensprengern in den stärksten Hitzezeiten eine große Menge des verregneten Wassers verdunstet.

ejz

Bearbeitet am: 02.07.2026/ad


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