vom 31.07.2026

Von der ungewollten Dusche zur Lösung des Problems

VON OLAF SCHÖLLHORN

Falsch eingestellte Feldberegnungen sind ein Ärgernis für viele Beteiligte. Warum es trotzdem passiert und wie darauf reagiert wird

Lüchow-Dannenberg. Ein warmer Sommertag, der Asphalt staubtrocken. Nur dort, wo ein kräftiger Wasserstrahl aus der Feldberegnung quer über die Straße schießt, bilden sich Pfützen. Ist die Beregnung selbst für Landwirte in Trockenzeiten unverzichtbar, werden falsch justierte Beregnungen für Rad-, Motorrad- und Cabriofahrer schnell zur ungewollten Dusche oder manchmal sogar zur Gefahr.
Werden Straßen oder Radwege beregnet, tangiert das neben den nassen Passanten in erster Linie den Landwirt selbst und den sogenannten Straßenbaulastträger. Ansprechpartner für Hinweise sind für Letztere in der Regel der Landkreis und die Samtgemeinden. Bei Gefährdung des Straßenverkehrs wird auch die Polizei einschreiten.

Beregnung nicht eigenmächtig abstellen

Das Abschalten der Beregnungstechnik dürfe aber nicht eigenmächtig geschehen, stellt die Kreisverwaltung klar. Vor allem Fahrrad- und Motorradfahrer sind von einer falsch eingestellten Beregnung zwar unmittelbar betroffen, der Weg auf den Acker und der Griff zum Notausknopf der Technik bleibt dem Landwirt oder – im Fall von Gefahr im Verzug – der Polizei überlassen.

 

Bild: Wenn die Feldberegnung nicht nur die landwirtschaftliche Fläche, sondern auch den Asphalt nass macht, ist das nicht nur für Cabriofahrer ein Ärgernis. Foto: D. Schröder


Weil aber nicht alle Verkehrsteilnehmer mit den örtlichen Details vertraut sind, in der Regel weder den Straßenbaulastträger noch den Landwirt kennen, bietet sich folgendes Vorgehen an: An den Beregnungsanlagen finden sich gut sichtbar die sogenannten Identifikationsnummern. Diese sind beim Landkreis mit dem Namen des Besitzers hinterlegt. Betroffene Verkehrsteilnehmer können diese Identifikationsnummer telefonisch über (05841) 120-579 oder -599 an den zuständigen Fachbereich der Kreisverwaltung weitergeben.

In diesem Jahr seien bisher nur vereinzelt Hinweise auf falsch justierte Feldberegnungen eingegangen, heißt es auf Anfrage der EJZ aus dem Kreishaus. In jedem Fall sei dort sofort reagiert worden. Das bedeutet konkret, dass Mitarbeiter des Fachdienstes 66 (Wasser, Boden, Abfall) telefonisch Kontakt mit dem Verursacher aufnehmen und der entsprechende landwirtschaftliche Betrieb die Anlage kurzfristig nachjustiert.

Zugriff mit dem Handy

Abhängig vom Stand der Technik sei das mehr oder weniger aufwendig, erklärt Kreislandwirt Adolf Tebel. Er habe inzwischen per Handy Zugriff auf die einzelnen Beregner und könne deren eingestellte Beregnungssektoren über den Mobilfunk nachjustieren. „Das ist natürlich erheblich einfacher im Vergleich zu früher. Und es funktioniert nach meiner Erfahrung hervorragend“, so der Landwirt.

Wo ältere Anlagen ohne Mobilfunk verwendet werden, müsse der Landwirt oder ein Mitarbeiter selbst Hand anlegen. Das wiederum bedeutet, dass die aktuelle Arbeit unterbrochen werden, zum betroffenen Feld gefahren und am Beregner nachjustiert werden muss. „Wenn die Beregnungen laufen, haben die meisten Landwirte genug anderes zu tun“, sagt Tebel. Auch darum versuchen Landwirte, solche Unterbrechungen durch Sorgfalt von vornherein zu vermeiden. Das Nachjustieren der Sektoren selbst gehe im Normalfall recht schnell. „Das funktioniert auch im laufenden Betrieb“, sagt Tebel und ergänzt: „Wenn man es geschickt anstellt, wird man dabei nicht einmal nass.“

Grundsätzlich seien die Landwirte vor allem daran interessiert, dass das Beregnungswasser den eigenen Feldfrüchten zugutekommt und nicht die Straße bewässert. „Wasser und Energie sind zu teuer, um Verschwendung zu akzeptieren“, sagt Tebel. „Darum versuchen die Landwirte in der Regel, die Beregnung möglichst effizient einzustellen.“ Wenn der Landwirt trotzdem den angrenzenden Asphalt oder das Nachbarfeld bewässert, liege das vor allem an sich ändernden Windverhältnissen, erklärt Tebel. Allerdings räumt er ein, dass es auch Berufskollegen gebe, die beim Einstellen nicht die nötige Sorgfalt an den Tag legen. Das komme, so ist der Kreislandwirt überzeugt, wirklich nur in Ausnahmen vor.
 

Bearbeitet am: 31.07.2026/ad


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